ganz Deutschland leidet und genießt zu gleichen Teilen das Sommerwetter und die meisten sind mittlerweile in die wohlverdienten Sommerferien gestartet. Auch viele unserer Mitarbeiter genießen ihren Urlaub. Aus diesem Grund macht auch unser Newsletter eine kleine Sommerpause und wird Sie erst wieder im Oktober, unter anderem mit einem Bericht zur RehaCare wieder erreichen.
In diesem Monat gehen wir mit dem zweiten Teil unseres Artikels zum Thema Barrierefreiheit in der IT genauer auf die Umsetzungsfaktoren für einen barrierefreien Arbeitsplatz ein. Des Weiteren stellen wir Ihnen die Aufgaben und Ziele unserer Consultingabteilung vor und wie wir in Zeiten der Digitalisierung Barrierefreiheit in der IT verstehen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und freuen uns wie immer auf Ihre Rückmeldungen.
Die Arbeit am PC ist für blinde und sehbehinderte Menschen mit einigen Schwierigkeiten verbunden, denn moderne PCs mit ihren graphischen Oberflächen, rein visuellen Bedienelementen und ihrer mauszentrierten Steuerung sind primär auf sehende Anwender ausgelegt. Trotzdem ist der PC für Blinde und Sehbehinderte zu einem der wichtigsten Informationsmedien geworden und bietet ihnen eine große Chance auf eine gleichberechtigte Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt. Seit über dreißig Jahren arbeiten wir daran, dass diese Chancen Wirklichkeit werden.
„Barrierefreiheit“ – was ist das?
Wenn man sich mit dem Thema „Barrierefreiheit in der IT“ befasst, ist es zunächst einmal wichtig, zu klären, was genau der Begriff „Barrierefreiheit“ bezeichnet. Ähnlich wie schon bei dem Begriff „Behinderung“ existiert auch hier eine ganze Reihe von Begriffsbestimmungen und Vorstellungen, die beschreiben sollen, was unter dem Begriff „Barrierefreiheit“ zu verstehen ist. Es hat irgendwie etwas mit „Erreichbarkeit“ und „Zugänglichkeit“ zu tun, soweit der allgemeine Konsens. Häufig jedoch wird dabei der Begriff der „Barrieren“ und damit auch der „Barrierefreiheit“ so weit gefasst, dass am Ende fast jeder Mensch irgendwo in irgendeiner Weise von Barrieren betroffen ist, und er damit seine spezifische Bedeutung verliert.
Juristisch wird der Begriff im Behindertengleichstellungsgesetz (kurz BGG) definiert. Dort heißt es in Paragraph 4: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“
Diese Begriffsbestimmung ist, wie für juristische Definitionen typisch, sehr allgemein gehalten und auch ein bisschen vage formuliert. Daher sollen an dieser Stelle die zentralen Begriffe kurz erläutert werden
zugänglich und nutzbar: Zugänglichkeit bedeutet zunächst einmal einfach, dass der Bereich (Gebäude, Bahnsteig, Software, etc.) für den Menschen erreichbar ist, z.B. durch Rolltreppen, Fahrstühle, Blindenleitlinien, etc. Erreichbarkeit allein reicht für die Barrierefreiheit aber nicht aus, der Bereich muss darüber hinaus auch sinnvoll, d.h. in seiner vorgesehenen Funktion nutzbar sein. Um es mit einem Bespiel aus der IT zu illustrieren: Eine Software, die zwar perfekt bedienbar ist, alle Informationen aber nur als Graphiken zur Verfügung stellt, ist nicht barrierefrei, denn sie etwa für einen blinden Anwender zwar zugänglich, aber nicht sinnvoll nutzbar, da er keine Informationen erhält.
in der allgemeinüblichen Weise: Barrierefreiheit darf nicht als Sonderlösung verstanden und umgesetzt werden. In der IT bedeutet das, dass die Standardversion einer Software oder Webseite barrierefrei sein muss und nicht extra zu diesem Zweck eine – möglicherweise noch abgespeckte – Sonderversion entwickelt werden darf.
ohne besondere Erschwernisse: Barrierefreiheit darf keine Anforderungen an die Benutzer stellen, die über die normalen Nutzungsbedingungen hinausgehen. So darf etwas eine Software nicht die Installation weiterer Zusatzsoftware verlangen, um die Barrierefreiheit der Anwendung zu erreichen. Behinderungsbedingt erforderliche Hilfsmittel wie z.B. ein Screenreader oder eine Vergrößerungssoftware sind davon selbstverständlich ausgenommen.
grundsätzlich ohne fremde Hilfe: Ziel der Barrierefreiheit ist die weitestgehende Selbständigkeit einer möglichst großen Zahl von Menschen, daher dürfen „barrierefreie“ Lösungen nicht darauf gründen, dass dem behinderten Nutzer eine Assistenz zur Seite steht, die für ihn bestimmte Hindernisse überwindet.
Neben dem Behindertengleichstellungsgesetz ist bei der Frage der „Barrierefreiheit“ in der IT noch die „Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechniken nach dem Behindertengleichstellungsgesetz“ oder kurz „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung“ bzw. „BITV 2.0“ von Bedeutung. In Anlehnung an die „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) des „World Wide Web Consortiums“ definiert diese Verordnung vier Prinzipien, denen Internetauftritte und Softwareangebote von Behörden genügen sollen, um als barrierefrei zu gelten. Zu jedem Prinzip ist außerdem eine Reihe an Anforderungen und Bedingungen formuliert, die genauer beschreiben, wie die einzelnen Prinzipien umzusetzen sind. Diese vier Prinzipien sind:
Wahrnehmbarkeit: „Die Informationen und Komponenten der Benutzerschnittstelle sind so darzustellen, dass sie von den Nutzerinnen und Nutzern wahrgenommen werden können.“ Ganz grundsätzlich geht es bei diesem Prinzip darum, dass Informationen nicht nur auf einem Weg zur Verfügung gestellt werden, sondern auf verschiedene Weise, etwa dass es Alternativtexte zu Graphiken gibt, Transkriptionen für Audioinhalte oder das Strukturinformationen nicht nur über die optische Anordnung vermittelt werden.
Bedienbarkeit: „Die Komponenten der Benutzerschnittstelle und die Navigation müssen bedient werden können.“ Dieses Prinzip meint vor allem, dass eine Anwendung ober Webseite auf mehr als einem Weg bedienbar sein muss, also etwa, dass es eine sinnvolle Tastatursteuerung gibt, automatisch wechselnde Inhalte angehalten oder ausgeblendet werden können oder dass Orientierungshilfen zur Navigation zur Verfügung stehen.
Verständlichkeit: „Die Informationen und die Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.“ Dieses Prinzip betrifft zum einen die Verständlichkeit der Inhalte, zum anderen aber auch die der Struktur und der Bedienelemente einer Anwendung bzw. Webseite. Für die Inhalte heißt das etwa, dass nach Möglichkeit Textalternativen in leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden, für die Struktur und Bedienung beispielsweise, dass die Standardbedienelemente in ihrer üblichen Funktion verwendet werden oder das Eingaben entsprechend aussagekräftig und eindeutig beschriftet werden.
Robustheit: „Inhalte müssen so robust sein, dass sie von möglichst allen Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, zuverlässig interpretiert werden können.“ Dieses Prinzip bedeutet vor allem, dass keine Informationen verloren gehen oder verzerrt werden, wenn die Inhalte auf unterschiedlichen Wegen abgefragt werden, also etwa, dass eine Webseite immer gleich aussieht, egal mit welchem Browser sie aufgerufen wird, oder dass ein Screenreader genau dieselben Informationen vermitteln kann, die auch die Oberfläche anzeigt.
„Barrierefrei“ – wie geht das?“
Bei Barrierefreiheit geht es immer um Menschen, deshalb gibt es nicht das eine Universalrezept für Barrierefreiheit in der IT. Menschen sind verschieden und sie haben folglich auch ganz verschiedene Ansprüche an ihre Arbeitsumgebung, das gilt auch für Menschen mit Behinderungen. Selbst zwei Menschen mit quasi exakt den gleichen Einschränkungen können mitunter ganz verschiedene Lösungen benötigen, um effektiv arbeiten zu können. Barrierefreiheit setzt sich daher im Wesentlichen auch drei Faktoren zusammen: der Hilfsmittelsoftware, der Anwendersoftware und den äußeren Bedingungen des Arbeitsplatzes.
Im Folgenden wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick darüber geben, welche Möglichkeiten es gibt Barrierefreiheit in der IT für blinde und sehbehinderte Anwender zu erreichen und was dabei zu berücksichtigen ist.
Die Hilfsmittelsoftware
Sehbehinderungen und Blindheit gehören zu den Einschränkungen, die sowohl die Eingabe- als auch die Ausgabeseite der PC-Arbeit betreffen können. Zum einen kann die Standardausgabe, der Bildschirm nicht oder zu sehr eingeschränkt wahrgenommen werden, zum anderen ist bei starker Sehbehinderung und Blindheit die Steuerung des Computers mit der Maus schwierig bis unmöglich. Dennoch ist festzuhalten, dass weder sehbehinderte noch blinde Menschen einen besonderen Computer benötigen, sondern mit einem Standard-PC arbeiten können. Das wichtigste Hilfsmittel dabei ist die sog. Hilfsmittelsoftware. Diese Programme setzen die Inhalte, die auf dem Bildschirm angezeigt werden, in einer Weise um, die auch für Blinde und Sehbehinderte wahrnehmbar ist.
Für Sehbehinderte gibt es hier die speziellen Vergrößerungsprogramme, die es den Anwendern erlauben, die Darstellung der Bildschirminhalte entsprechend ihrer Bedürfnisse zu modifizieren. Wie der Name schon sagt, vergrößern sie zunächst die Bildschirminhalte, wobei üblicherweise abgestufte Vergrößerungsfaktoren zwischen 1,2-fach und 64-fach zur Verfügung stehen. Außerdem bieten sie verschiedene Möglichkeiten Fokus, Cursor und Mauszeiger zu markieren und ihre Bewegungen zu verfolgen, sowie die Option, die Farbdarstellung auf dem Monitor zu beeinflussen und so Farbfehlsichtigkeit zu kompensieren. Schließlich verfügen fast alle Vergrößerungsprogramme über eine Sprachausgabe, die bestimmte Bildschirminhalte in gesprochene Sprache umsetzt und ausgibt.
Wie stark der Bildschirminhalt vergrößert werden muss, damit ein sehbehinderter Mensch ihn vernünftig wahrnehmen kann, gibt der sogenannte Vergrößerungsbedarf an. Dieser errechnet sich als Quotient aus der Sehleistung, die zur Bewältigung der Aufgabenstellung benötigt wird, und der Sehleistung, über die ein Sehbehinderter mit seiner Alltagskorrekturhilfe (Brille, Kontaktlinsen, etc.) noch verfügt. Um es an einem Beispiel zu illustrieren: Soll eine Zeitung gelesen werden, wofür ein Visus von 0,5 (oder 50%) nötig ist, und die Sehleistung des Betreffenden liegt nach bestmöglicher Korrektur noch bei 0,1 (oder 10%), so liegt der Vergrößerungsbedarf bei 5 (0,5/0,1). Das bedeutet, die Zeitung muss um den Faktor 5 vergrößert werden, damit ein Mensch mit einer Restsehleistung von 0,1 sie lesen kann, wie ein Normalsichtiger. Es sollte allerdings beachtet werden, dass diese Zahl nur ein Richtwert ist, der von vielen Faktoren beeinflusst werden kann, angefangen von den Lichtverhältnissen am Arbeitsplatz über persönliche Vorlieben bis hin zur Tagesform des Betreffenden. Aus diesem Grund lassen sich alle Einstellungen der Vergrößerungssoftware flexible und individuell steuern.
Ab einem gewissen Grad der Sehbehinderung bzw. bei Blindheit hilft eine Vergrößerungssoftware auch mit Sprachunterstützung dem Anwender nicht mehr weiter. Er braucht dann andere Möglichkeiten, an die Bildschirminformationen zu gelangen. Hier kommen die Screenreader ins Spiel. Screenreader sind Programme, welche die Informationen, die üblicherweise auf dem Computerbildschirm angezeigt werden, mithilfe nichtvisueller Ausgabemedien vermitteln. Das ist zum einen die Sprachausgabe: Screenreader wandeln die visuellen Informationen in akustische um, die dann über Lautsprecher oder Kopfhörer ausgegeben werden können. Die andere Ausgabemöglichkeit ist die Umsetzung in Brailleschrift, so dass die Informationen über ein Ausgabemedium für Brailleschrift, die sog. Braillezeile, taktil erfasst werden können. Beide Ausgabemöglichkeiten sind dabei nicht auf die reinen Texte beschränkt, sondern vermitteln Informationen über alle sichtbaren Bildschirmelemente, wie Fenster, Menüs, Eingabefelder, Graphiken, Cursor- und Fokuspositionen, usw. Damit macht der Screenreader im Idealfall die gesamte graphische Bedienoberfläche des Computers bedienbar, wobei auch hier genau wie bei der Vergrößerungssoftware die verschiedenen Ausgabeparameter, wie Sprechgeschwindigkeit, Ausführlichkeit, Lautstärke, etc. individuell eingestellt werden können.
Eines der größten Probleme bei der Arbeit mit Hilfsmittelsoftware ist die fehlende oder stark eingeschränkte Übersicht. Ein normalsichtiger Anwender kann sich mit einem Blick bzw. knappen Augen- oder Kopfbewegungen einen Überblick über seine Bildschirminhalte verschaffen. Für Nutzer von Hilfsmittelsoftware ist das wesentlich schwieriger. Eine Vergrößerungssoftware zeigt immer nur einen kleinen Ausschnitt des Gesamtbildschirms und dieser Ausschnitt wird kleiner, je höher der benötigte Vergrößerungsfaktor ist. Da die Vergrößerung immer entlang beider Bildschirmachsen funktioniert, ist diese Ausschnittverkleinerung nicht linear, sondern quadratisch. Ein Anwender, der einen Vergrößerungsfaktor von 2 benötigt, sieht immer nur ein Viertel oder 25% des Bildschirms, bei einem Vergrößerungsfaktor von 5 ist schon nur noch ein Fünfundzwanzigstel oder 4% des Bildschirms sichtbar.
Ähnlich ist es auch mit einem Screenreader. Eine Sprachausgabe ist immer sequentiell, das heißt, sie gibt die Informationen nacheinander aus, selbst wenn sie visuell gleichzeitig erfasst werden könnten und auch das optische Verhältnis der Elemente zueinander lässt sich über die Sprache nur schwer darstellen. Eine Braillezeile ist normalerweise zwischen 40 und 80 Zeichen lang, das heißt, sie kann auch nur diese Anzahl an Zeichen gleichzeitig darstellen. Zwar bieten Screenreader die Möglichkeit über eine Funktion, die sich „Erkunden“ nennt mittels einfacher Tastenkombinationen oder Steuerungstasten an der Braillezeile zu ‚erkunden‘, was sich im Umfeld der aktuellen Fokus- oder Cursorposition befindet, dennoch bleibt die Übersicht immer eingeschränkt gegenüber einem sehenden Anwender, der synchron auf alle visuellen Informationen zugreifen kann.
Insbesondere aus diesem Grund ist es von großer Bedeutung, dass die eingesetzte Anwendersoftware nicht nur barrierefrei, sondern auch gebrauchstauglich und bedienbar ist.
Die Anwendersoftware
Die Barrierefreiheit von Anwendersoftware variiert stark. Weit verbreitete Programme wie etwa Microsoft Office, verschiedene Internetbrowser oder E-Mail-Clients, die vor allem die Grundfunktionen der PC-arbeit abdecken sind heute schon sehr gut barrierefrei und lassen sich mit fast allen Hilfsmittelprodukten ohne größere Schwierigkeiten bedienen. Ganz anders kann es aber bei spezialisierter Anwendersoftware für verschiedene berufliche oder professionelle Aufgaben aussehen. Hier hängt die Barrierefreiheit stark von der verwendeten Oberflächentechnologie und auch dem Engagement der Entwickler ab. Bei der Neu- und Weiterentwicklung von Software wird die Barrierefreiheit auch heute noch oft vernachlässigt oder nur ganz marginal behandelt. Meistens werden dafür Kosten-, Termin- und Gestaltungsvorgaben angeführt, die eine weitreichende Umsetzung der Barrierefreiheitsvorgaben angeblich nicht zulassen. Diese Behauptung ist allerdings so nicht haltbar. Wie bei jeder anderen Anforderung an eine Software auch, bedeutet es natürlich einen gewissen Mehraufwand, eine Software oder Internetseite komplett barrierefrei zu gestalten. Wenn dies allerdings von Anfang an in der Entwicklung berücksichtigt wird, ist der lange nicht so hoch, wie oft behauptet wird. Viele Anforderungen der Barrierefreiheit betreffen zudem nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern sind grundsätzliche Anforderungen an die Software-Ergonomie, die allen Anwendern die Arbeit deutlich erleichtern. Dazu gehören z.B. die sinnvolle Beschriftung von Eingabefeldern und Kontrollelementen, eine eindeutige Verknüpfung von zusammengehörigen Informationen über mehr als nur optische Markierungen, ausreichende Kontrastabstände zwischen Vordergrund und Hintergrund oder sinnvolle und ausführliche Hilfetexte.
Darüber hinaus ist die Möglichkeit, eine Anwendung vollständig und sinnvoll mit der Tastatur bedienen zu können, Kernpunkt und Voraussetzung für die Barrierefreiheit. Das liegt zum einen daran, dass viele Menschen mit Behinderungen, u.a. Blinde, stark Sehbehinderte, aber auch motorisch Eingeschränkte, den PC fast ausschließlich mit der Tastatur bedienen, da sie eine Maus aus verschiedenen Gründen nur schlecht nutzen können. Zum anderen ist die vollständige Tastaturbedienbarkeit aber auch Voraussetzung dafür, dass eine Hilfsmittelsoftware mit der Anwendung interagieren kann. Je besser eine Anwendersoftware oder Webseite die Anforderungen der Barrierefreiheit umsetzt, umso einfacher und effizienter ist sie mit Hilfsmittelsoftware zu bedienen. Das heißt umgekehrt allerdings nicht zwingend, das eine Anwendung, die nicht alle Anforderungen erfüllt nicht bedienbar wäre. Die meisten Hilfsmittelprogramme bringen verschiedenen Möglichkeiten mit, die Behandlung einer bestimmten Anwendung, etwa über Skripte, zu steuern und so gewisse Mängel in der Bedienbarkeit zu kompensieren.
Die Arbeitsumgebung
Die Ausstattung und Gestaltung des Arbeitsplatzes hat einen großen Einfluss auf die Produktivität und Effizienz des jeweiligen Anwenders, das gilt auch und in besonderem Maße für Menschen mit Behinderungen. Für Sehbehinderte etwa spielt die Ausleuchtung des Arbeitsplatzes eine wichtige Rolle. Ein gutes Lichtkonzept mit einer hohen Leuchtdichte kann zum Beispiel den Vergrößerungsbedarf deutlich verringern, da sich die Pupillen bei Licht zusammenziehen, was zu einer deutlich höheren Schärfentiefe führt. Ebenso verbessert Licht die Kontrastwahrnehmung. Allerdings muss hier vorsichtig und in Abstimmung mit dem jeweiligen Anwender vorgegangen werden, denn starke Beleuchtung bedeutet immer auch die Möglichkeit einer Überblendung, insbesondere bei Augenerkrankungen, welche die Blendempfindlichkeit des Auges verändern, wie etwa eine Linsentrübung.
In vielen Bereichen der EDV ist die Arbeit mit mehreren Monitoren heute gang und gäbe. Eine solche Multimonitorlösung kann auch für Sehbehinderte eine große Erleichterung ihrer Arbeit sein, da sie es ermöglicht, den Überblicksnachteil bis zu einem gewissen Grad auszugleichen. Dies gilt aber nicht generell, denn bei gewissen Sehstörungen können mehrere Monitore eine große Belastung sein und die Arbeitsleistung am Ende sogar verringern. Menschen mit einer Akkommodationsstörung, d.i. einer Störung der Nah- und Ferneinstellung des Auges, benötigen etwa bei jedem Blickwechsel vom einen auf den anderen Monitor eine relativ lange Zeit der Anpassung, bis sie wieder ein scharfes Bild wahrnehmen. Das beeinträchtigt ihre Arbeitseffizienz und ist auf Dauer sehr anstrengend. Hier wäre es für den Anwender beispielsweise wesentlich besser, auf den zweiten Monitor zu verzichten und stattdessen per Tastenkombination auf dem aktuellen Monitor durch die Anwendungen zu wechseln und diese je nach Bedarf in den Vordergrund zu holen. Damit entfällt der Blickwechsel zwischen den Monitoren und damit auch die anstrengende „Neueinstellung“ des Auges auf das veränderte Bild.
Weitere Informationen
Barrierefreiheit in der IT ist ein vielschichtiges Thema. Es sind auf der einen Seite eine ganze Reihe an Gesetzen und Vorschriften zu beachten, auf der anderen Seite die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Anwenders zu berücksichtigen, um zu einer optimalen Lösung zu gelangen. Wir hoffen, dass wie Ihnen an dieser Stelle zumindest einen groben Überblick vermitteln konnten, was Barrierefreiheit in der IT eigentlich ist und warum das so wichtig ist.
Haben Sie weitergehendes Interesse an diesem Thema? Dann wenden Sie sich direkt an uns. Wir beraten Sie gerne in Sachen Barrierefreiheit, analysieren Ihre Arbeitsplätze und Anwendungen mit Ihnen, zeigen Schwierigkeiten auf und entwickeln Lösungsmöglichkeiten.
Das Thema IT-Barrierefreiheit gewinnt mit der fortschreitenden Digitalisierung und dem demographischen Wandel in der Bevölkerung zunehmend an Bedeutung. Dieses komplexe Themengebiet ist mit zahlreichen Gesetzen und Richtlinien verknüpft, die Unternehmen und Behörden in die Pflicht nehmen, ihrer Verantwortung gegenüber Arbeitnehmern mit Beeinträchtigungen nachzukommen. Eigenes, tiefgreifendes Wissen in diesem vielschichtigen Bereich aufzubauen ist jedoch oft mit großen Zeitaufwand und hohen Kosten verbunden.
Papenmeier ist mit dem Fachbereich RehaTechnik seit über 30 Jahren im Bereich der Arbeitsplatzausstattung für Menschen mit Beeinträchtigungen tätig und habe in dieser Zeit ein tiefgreifendes Fachwissen im Unternehmen aufbauen können, das in dieser Form am Markt einzigartig ist. Damit auch Sie von diesem langjährigen Knowhow profitieren können, haben wir im Februar 2016 den Fachbereich Papenmeier Consulting gegründet, der auf das komplexe Thema der IT-Barrierefreiheit spezialisiert ist. Diesen Fachbereich mit seiner Philosophie und seinen Leistungen wollen wir ihnen im Folgenden kurz vorstellen.
Philosophie
„Unser Ziel. Ihre Barrierefreiheit.“, unter diesem Slogan arbeitet Papenmeier Consulting. Es ist unser erklärtes Ziel, die Barrierefreiheit in den Mittelpunkt zu rücken. Mit langjähriger Expertise, Flexibilität und Individualität bieten wir Ihnen den bestmöglichen Service und eine maßgeschneiderte Unterstützung um Ihre IT-Infrastruktur barrierefrei zu gestalten. So wollen wir mit Ihnen gemeinsam die Grundlage für Blinden- und Sehbehindertenarbeitsplätze schaffen und die Inklusion aktiv vorantreiben.
Leistungen
Neue Gesetze und Richtlinien nehmen Behörden und Wirtschaftsunternehmen in die Pflicht, die Bedürfnisse von Arbeitnehmer mit Beeinträchtigungen bei der Gestaltung ihrer IT-Infrastruktur zu berücksichtigen. Ebenso sehen sich Softwarehersteller zunehmend dem Anspruch gegenüber, ihre Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Mit unseren Gutachten, Schulungen und Rundum-Beratungen stehen wir Ihnen zur Seite, um diese Anforderungen zu erfüllen.
Gutachten
Unsere Barrierefreiheitsgutachten sind nicht standardisiert, sondern werden für jeden Kunden entsprechend seinen Bedürfnissen individuell erstellt und erlauben so präzise Aussagen über die jeweilige Anwendung.
Jedes Gutachten folgt dabei einen bewährten Vier-Stufen-Modell:
In einem Workflow-Check wird in Rücksprache mit einem versierten Anwender oder anhand von Schulungsunterlagen zunächst der reale Arbeitsablauf identifiziert.
In der Verifikation wird dann der Ist-Zustand der „Accessibility“ und „Usability“ mit Hilfe assistiver Technologien und spezieller Prüfwerkzeuge entsprechend dem zuvor definierten Workflow getestet, um eventuelle Problemquellen zu erkennen.
In der Analyse & Dokumentation werden dann die festgestellten Auffälligkeiten gegen die gesetzlichen Richtlinien geprüft. Alle Abweichungen werden dabei detailliert dokumentiert und mit Screenshots visualisiert.
Abschließend wird eine differenzierte Beurteilung abgegeben, welche die Barrierefreiheit nach spezifischen Kriterien entsprechend der Bedürfnisse der unterschiedlichen Beeinträchtigungen bewertet. Das erlaubte gezielte Nachbesserungen zur Optimierung der Barrierefreiheit und verhindert unnötigen Mehraufwand.
Damit sind unsere Gutachten ideal dazu geeignet, die Barrierefreiheit Ihrer Anwendungen, Webseiten oder Dokumente im Rahmen von Ausschreibungen nachzuweisen.
Schulung
Ebenso wie bei unseren Gutachten steht auch bei den Schulungen die Individualität im Vordergrund. Aus unseren vier Schulungsmodulen können Sie sich ein Schulungspaket entsprechend ihren eigenen Bedürfnissen zusammenstellen.
Grundsätzlich stehen Ihnen diese Schulungsmodule zur Auswahl:
BASIC: Dieses Modul vermittelt die Grundlagen der IT-Barrierefreiheit. Es geht sowohl auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen mit verschiedenen Beeinträchtigungen ein als auch auf die gesetzlichen Vorschriften zu Barrierefreiheit und Inklusion und vermittelt einen Überblick über typischen Barrieren und die Möglichkeiten zu deren Überwindung.
ANWENDUNG: Dieses Modul vermittelt fundiertes Wissen über die Gestaltung von barrierefreien Anwendungen, wobei immer die individuell relevanten Oberflächentechnologien und Programmiersprachen im Vordergrund stehen.
WEB: Dieses Modul dreht sich um die barrierefreie Gestaltung von Internet- und Intranetauftritten sowie von webbasierten Anwendungen. Der Schwerpunkte liegt dabei auf Strukturierung, Navigation und durchgängigen und konsistenten Auszeichnung aller Elemente.
DOKUMENTE: Dieses Modul erklärt von Grund auf, wie Sie barrierefreie Dokumente in den Dokumentenformaten PDF, Word, Excel und PowerPoint richtig erstellen. Bei allem Schulungen können Sie den Schulungsort und die Schulungsart selbst festlegen. Ebenso stimmen wir in einem vorausgehenden Gespräch den Kenntnisstand der Teilnehmer und spezielle Wünsche mit Ihnen ab, damit Sie die perfekte Schulung erhalten.
Beratung
IT-Barrierefreiheit ist ein komplexes Themenfeld in dem viele verschiedene Anforderungen von den Bedürfnissen der beeinträchtigten Anwender über die lokalen Gegebenheiten im Unternehmen bis hin zu den gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien zu beachten sind. Mit unseren Rundum-Beratungen stehen wir Ihnen zur Seite, um diese Anforderungen zu erfüllen. Wir beraten Sie ebenso bei der Auswahl und Einführung barrierefreier Software in Ihrem Unternehmen, wie auch bei der Entwicklung und Programmierung von barrierefreien Anwendungen bzw. der Nachbesserung bestehender Anwendungen im Sinne der Barrierefreiheit. Auf Wunsch entwickeln wir mit Ihnen auch einen umfassenden „Businessplan Barrierefreiheit“, um die Barrierefreiheit Ihrer IT-Infrastruktur herzustellen und dauerhaft zu gewährleisten.
Weitere Informationen
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem knappen Überblick zumindest einen groben Eindruck davon vermitteln konnten, was Sie von Papenmeier Consulting erwarten können. Sollen Sie noch weitere Informationen wünschen oder konkrete Anfangen für Gutachten, Schulungen oder Beratungen haben, kontaktieren Sie uns gerne unter
Wir freuen uns auf einen erfolgreichen Informations- und Ideenaustausch mit Ihnen!
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